Verantwortlicher
Überwachte Bereiche
Die Videoüberwachung erfasst folgende Bereiche des Grundstücks:
- Die Pflasterfläche vor dem Haus und der Garage bis zur Grundstücksgrenze (Teernaht)
- Das Eingangspodest an der Haustüre
Der rückwärtige Gartenbereich wird zwar kameratechnisch erfasst, ist jedoch ausschließlich privat zugänglich und unterliegt der Haushaltsausnahme gem. Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Zweck der Verarbeitung
Schutz des Eigentums, Einbruch- und Diebstahlprävention, Verhinderung von Straftaten sowie Beweissicherung im Schadensfall.
Rechtsgrundlage
Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen). Das berechtigte Interesse besteht im Schutz des Eigentums sowie in der Prävention und Aufklärung von Straftaten.
Speicherdauer
Videoaufnahmen werden für maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt ausschließlich, wenn ein konkreter Vorfall (z.B. Einbruch, Sachbeschädigung) die weitere Aufbewahrung zur Beweissicherung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen erfordert. In diesem Fall werden die Daten unverzüglich an die zuständigen Behörden übergeben.
Empfänger der Daten
Eine Weitergabe der Aufnahmen erfolgt grundsätzlich nicht. Im Falle eines Vorfalls können Aufnahmen an Strafverfolgungsbehörden oder zur Rechtsverfolgung an Rechtsanwälte übermittelt werden.
Ihre Rechte
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Post an den oben genannten Verantwortlichen. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft zu gespeicherten Aufnahmen nur innerhalb der Speicherdauer von 72 Stunden möglich ist.